Branchen

Verpackungsmittel

Verbraucherschutz und Bedarfsgegenstände

Der Verbraucherschutz spielt bei der Herstellung von Verpackungsmitteln und Bedarfsgegenständen eine ebenso wichtige Rolle wie bei der Herstellung von Lebensmitteln und Arzneimitteln. Verpackungen, die für Nahrungsmittel bestimmt sind, dürfen nicht Mikroorganismen ausgesetzt sein, die den Verbraucher nach Lebensmittelverzehr gefährden. Gleiche Anforderungen für den Verbraucherschutz gelten bei Kosmetik-Verpackungen, Verpackungen medizinischer Produkte, Spielwaren-Verpackungen und Verpackungen für Körperpflegeprodukte.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu werden durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt. Im §2 Absatz (6) Nr. 1 bis Nr. 9 sind die Produkte aufgelistet, die den Bedarfsgegenständen gleichgesetzt sind und den gleichen Anforderungen unterliegen.

Durch zusätzliche Zertifizierungen wie dem BRC Packaging, den IFS Packaging oder der DIN EN 15593, sichern Hersteller ihren Kunden einen zusätzlich hohen und qualitativen Standard zu.

Um diesen Gesetzen und Standards gerecht zu werden, ist ein professionelles Schädlingsmanagementsystem unabdingbar. Hier ist es wichtig, das System jeden Betrieb individuell anzupassen um einen Schädlingsbefall frühzeitig zu erkennen und begrenzen zu können.

In diesem Zusammenhang ist eine lückenlose und rückverfolgbare Dokumentation unverzichtbar, da sie dem Unternehmen dabei hilft potentielle Befallsursachen zu veranschaulichen und zielgerichtete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hier werden wir unterstützt durch unsere eigene Online- Dokumentation DocMaH.

Mit unserem System bestehen Sie jedes Audit in der Schädlingsbekämpfung ohne Abweichung.